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AGB`S

Daniel Baron Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die Personalvermittlung Daniel Baron verpflichtet sich

jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der Daniel Baron Personalvermittlung erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.

(3) Die Daniel Baron Personalvermittlung sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des

Beratungsauftrags erhaltenen Daten und Informationen zu.

(4) Die Bewerberexposes, die der Auftraggeber von der Daniel Baron Personalvermittlung erhält, bleiben Eigentum der Daniel Baron Personalvermittlung. Jedes Bewerberexpose ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an die Daniel Baron Personalvermittlung zurückzugeben.

Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

§ 2 Honorar

(1) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und von der Daniel Baron Personalvermittlung vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.

(2) Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2.1 Vermittlung / Zahlungsbedingungen

Wird der von der Daniel Baron Personalvermittlung vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt, wird kein Honorar geschuldet. Das Honorar ist fällig bei Unterzeichnung des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

§ 2.2 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten oder Portokosten werden

dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 2.3 Anzeigengeschützte Personalsuche in Printmedien

Bei der anzeigengeschützten Personalsuche in Printmedien wird der Leistungsumfang vor 

Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen

Vereinbarungen berechnet.

§ 3 Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

 

Daniel Baron Personalvermittlung

§ 4 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über en Maklervertrag §§ 652 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten

kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Kempen.

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